Explosionsschutz

Explosionsschutzkennzeichen für Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, nach Richtlinie 2014/34/EU

Die DEKRA erklärt das Thema "Explosionsschutz" anschaulich in einem Video, das wir an dieser Stelle verlinken (YouTube-Link).

Die Richtline ATEX 2014/34/EU, DEKRA und ihr Konformitätsbewertungsverfahren sind verbindlich für Geräte und Schutzsysteme die in zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen angewendet werden, die bei atmosphärischen Druck- und Temperaturbedingungen betrieben werden (Temperatur −20°C bis 80°C und Gesamtdrücke von 0,8 bar bis 1,1 bar absolut). Als Gerät wird in dem Anwendungsbereich jedes elektrische und nicht-elektrische Betriebsmittel verstanden, das eine potentielle Zündquelle darstellt. Hierzu gehören Leuchten, Schaltschränke oder elektrische Sensoren, die durch Funken, Lichtbögen oder heiße Oberflächen eine Zündung verursachen können. Unter die Richtlinie fallen aber auch Kupplungen, Ventilatoren, Verdichter oder Zellenradschleusen, die auf Grund möglicher heißer Oberflächen oder bei Schäden durch Funkenbildung einander berührender schnelllaufender metallischer Bauteile als Zündquelle in Betracht kommen.

Die Anforderungen an Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, steigen von Kategorie 3 über Kat. 2/M2 bis Kategorie 1/M1 an. Während für Geräte der Kategorie 3 der Hersteller die Konformität durch interne Fertigungskontrollen nachweisen kann, muss bei den anderen Kategorien eine benannte Stelle eingeschaltet und deren Kennnummer auf der Ex-Kennzeichnung des Betriebsmittels angegeben werden. Die Geräte können Einzelprüfungen durchlaufen, oder die Konformität des Gerätes mit der EG-Richtlinie kann zum Beispiel durch eine EG-Baumusterprüfung in Verbindung mit einem geprüften Qualitätssicherungssystem (in Verbindung mit ISO 9000) des Herstellers nachgewiesen werden. Im Kapitel 2 der Richtlinie sind die möglichen Modulkombinationen beschrieben und in den Anhängen der Richtlinie werden die Module näher beschrieben.

Die zweite unter die Richtlinie fallende Gruppe bilden Schutzsysteme. Hierzu gehören zum Beispiel Flammendurchschlagsicherungen, die eine Explosion örtlich begrenzen oder automatische Löscheinrichtungen. Autonome Schutzsysteme müssen wie Geräte der Kategorie 1/M1 durch eine benannte Stelle geprüft werden.

Für Geräte und Schutzsysteme, die aufgrund der Betriebsbedingungen [Temperatur/Druck] nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, muss der Explosionsschutz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung nachgewiesen werden.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Explosionsschutz